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   OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04   

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https://dejure.org/2005,12362
OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,12362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,12362)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2005 - 6 U 132/04 (https://dejure.org/2005,12362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose außerordentliche Kündigung des freien Dienstvertrages des Organs (Vorstand) einer juristischen Person (Genossenschaft); Vertrauensentzug durch die Aufsichtsbehörde verbunden mit einem Abberufungsverlangen als außerordentlicher Kündigungsgrund; Fehlende ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    GenG § 24 Abs. 3; ; GenG § ... 24 Abs. 3 Satz 2; ; GenG § 34 Abs. 1; ; GenG § 38; ; GenG § 40; ; ZPO § 511; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 284; ; BGB § 288; ; BGB § 611; ; BGB § 615; ; BGB § 626; ; BGB § 626 Abs. 1; ; BGB § 628 Abs. 2; ; KWG § 36; ; KWG § 36 Abs. 1; ; UmWG § 20; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstvertrag: Kündigung eines Organes einer juristischen Person - Prüfung der Kündigungsgründe durch den Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 8/04

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Wirksamkeit der Kündigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Im Verfahren 6 U 8/04 begehrt der Kläger Dienstvergütung für das Jahr 2000.

    Es ist ebenso wie die Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) im Verfahren 14 O 547/02 ( 6 U 8/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht) zu dem Ergebnis gelangt, dass die außerordentliche Kündigung vom 9. Juli 1998 unwirksam sei.

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Das Landgericht ist dabei der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, NJW 1999, 3507) gefolgt, welches unter Hinweis auf § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - die gesetzliche Grundlage für die steuerliche Bewertung der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges - es im Ermessen des Richters liegend angesehen hat, den Wert der privaten Nutzung eines Kraftfahrzeuges für jeden Kalendermonat mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zu bemessen.
  • BAG, 23.06.1994 - 8 AZR 537/92

    Schadensersatz - entgangene Nutzung eines PKW

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Durch den Entzug des PKW wird dem Dienstherrn diese Leistung unmöglich, da er das Fahrzeug dem Dienstverpflichteten für die Vergangenheit nicht mehr zur Verfügung stellen kann (BAG, NZA 1994, 1128).
  • BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92

    Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Eine solche Begrenzungsmöglichkeit erkennt die Rechtsprechung (BGHZ 122, 9; BAG NJW 2000, 1593; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. Aufl., § 276 Rn 128 m.w.H.) nur in den Fällen des sog. Auflösungsverschuldens an.
  • BGH, 28.10.1996 - II ZR 14/96

    Annahmeverzug der GmbH nach unberechtigter fristloser Kündigung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Da die Rechtsvorgängerin der Beklagten den Vorstandsposten des Klägers unstreitig bereits zum 25.6.1998 neu besetzt hatte und dies dem Kläger auch bekannt gegeben hat, hätte im vorliegenden Falle ein wörtliches Angebot zur Herbeiführung des Annahmeverzuges ausgereicht (BGH, NJW-RR 1997, 537).
  • OLG Köln, 03.01.2003 - 6 U 140/02

    UWG -Recht; Verbraucherrecht; Glucosaminsulfat 750 mg Tagesdosis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 132/04
    Jedenfalls habe er diesen Vortrag im Rechtsstreit 17 O 635/00 (6 U 140/02) mit Schriftsatz vom11. Mai 2001 getätigt.
  • OLG Brandenburg, 23.08.2005 - 6 U 8/04

    Zulässigkeit einer Klageänderung - Wirksamkeit der Kündigung eines

    Im Verfahren 6 U 132/04 (12 .O .701/03 LG Frankfurt(Oder)) macht der Kläger die Vergütung für das Jahr 2001 geltend.
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